Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wächst die Zahl der
Versicherten, die Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, da die
Unterstützung deutlich früher ansetzt. In den Pflegegrad 1 werden künftig
erstmalig Menschen eingestuft, die noch keine erheblichen Beeinträchtigungen
haben, aber schon in gewissem Maß – zumeist körperlich – eingeschränkt
sind.
Modul | Bezeichnung | % |
---|---|---|
1 | Mobilität | 10 |
2 | Kognitive und kommunikative Fähigkeiten | 15 |
oder | Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | |
4 | Selbstversorgung | 40 |
5 | Bewältigung von selbstständigem Umgang mit krankheits- oder theraspiebedingten Anforderungen und Belastungen | 20 |
6 | Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt | 15 |
(PG) |
ambulant |
ambulant |
ambulant |
vollstationär |
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Ambulanter Pflegedienst
Migge & Posey
Inh. Claudia Posey
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