Transparenz und Qualität in der Pflege

Transparenz und Qualität in der Pflege


Seit der Einführung des Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (PfWG) in 2008 gehören die Qualitätssteigerung und die Erhöhung der Transparenz zu den zentralen Zielen in der Pflegeversicherung.

Zur Umsetzung dieser Ziele wurden regelmäßige Qualitätsprüfungen von ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen eingeführt, deren Ergebnisse in Form von Transparenzberichten - die auch die sogenannten „Pflegenoten“ beinhalten - allgemeinverständlich veröffentlicht werden. Damit erhalten Versicherte die Möglichkeit, sich unabhängig und neutral über die Qualität von Pflegeeinrichtungen zu informieren.

Wir sind ständig bestrebt die Qualität unserer Arbeit zu verbessern. Aus diesem Grund führen wir Maßnahmen zur Qualitätssicherung durch.

Dazu gehören zum Beispiel

Pflege nach selbstentwickelten Standards und regelmäßige Überprüfung
Interne und externe Fortbildung der Mitarbeiter, orientiert an den Erfordernissen des Pflegedienstes und der Qualifikation der Mitarbeiter
Fachliteratur und Zeitschriften für alle Mitarbeiter zugänglich und entleihbar
Durchführung von protokollierten Dienst- und Fallbesprechungen
Regelmäßige Überprüfung, Auswertung und Weiterentwicklung unseres internen Qualitätsmanagementsystems
Qualitätsprüfung nach § 114 Abs. 1 SGB XI am 20.01.2022
Prüfungsart: Regelprüfung
Anzahl der versorgten Menschen: 40
Anzahl der in die Prüfung einbezogenen pflegebedürftigen Menschen: 8
Anzahl der pflegebedürftigen Menschen, die an der Befragung der pflegebedürftigen Menschen teilgenommen haben: 6